Wer zahlt die Inkassokosten wenn der Schuldner nach Übergabe an das Inkassobüro den Rechnungsbetrag direkt an den Gläubiger, an den Unternehmer, überweist?

Das Inkassobüro fordert in der Regel direkt vom Schuldner sowohl den Rechnungsbetrag als auch die Inkassokosten (und die Verzugszinsen). Dies ist der unkompliziertere Weg und besser sowohl für den Schuldner als auch für den Unternehmer als Kunden des Inkassobüros, da es eine Anlaufstelle gibt und kein Durcheinander entstehen kann.

Es gibt immer wieder „schlaue“ Schuldner, die glauben, sie müssten die Inkassokosten nicht bezahlen und zahlen nach Aufforderungsschreiben des Inkassobüros die Rechnung (und nur die Rechnung) an den Unternehmer. Das kann unvorhergesehene und sehr unangenehme Folgen haben, denn ist es sodann meist so, dass diejenigen Schuldner eine Zinsen- und Kostenklage riskieren und letztlich viel mehr zahlen und viel größere Schwierigkeiten bekommen als wenn sie gleich mit dem Inkassobüro kooperiert hätten.

Manche Schuldner denken, man kann das Inkassobüro austricksen oder umgehen, vergessen aber offensichtlich, dass wir – auch mit ständiger anwaltlicher Unterstützung – absolute Profis sind und jedes Szenario dutzende Male durchgespielt haben- kein Schuldner erzählt uns etwas, das wir die letzten 60 Jahre nicht gehört hätten. Wir kennen alle Ausreden, letztlich zahlen die Schuldner die gerechtfertigten Inkassokosten immer.