Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

Inkasso Blum versteht Inkasso als professionelle Dienstleistung zwischen Gläubiger und Schuldner. Ziel unserer Tätigkeit ist eine rasche, rechtlich saubere und lösungsorientierte Einbringung offener Forderungen, ohne unnötige Eskalation und ohne Belastung bestehender Geschäftsbeziehungen.

Wir arbeiten mit klaren Abläufen, transparenter Kommunikation und einem respektvollen Umgang mit allen Beteiligten.

Damit diese Zusammenarbeit effizient funktioniert, gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


1. Zusammenarbeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Inkasso Blum GmbH und ihren Kunden (nachfolgend „Geschäftspartner“ genannt).

Inkasso Blum unterstützt Geschäftspartner bei der außergerichtlichen Durchsetzung offener Forderungen.

Ein Inkassoauftrag gilt als angenommen, sobald Inkasso Blum eine Auftragsbestätigung übermittelt hat.

Mit der Übergabe einer Forderung bestätigt der Geschäftspartner, diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.


2. Kommunikation und Zusammenarbeit

Eine erfolgreiche Forderungsbetreibung erfordert eine klare und abgestimmte Zusammenarbeit.

Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail oder telefonisch.

Der Geschäftspartner verpflichtet sich insbesondere,

  • während der laufenden Betreibung keine eigenständigen Verhandlungen mit dem Schuldner zu führen,
  • keine Vereinbarungen ohne Abstimmung mit Inkasso Blum abzuschließen,
  • erhaltene Zahlungen des Schuldners unverzüglich mitzuteilen,
  • Inkasso Blum über neue Informationen zum Schuldner oder zur Forderung zu informieren.

Anfragen von Inkasso Blum sind grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen zu beantworten.


3. Voraussetzungen für die Übergabe von Forderungen

Der Geschäftspartner verpflichtet sich, bei Übergabe einer Forderung alle für die Bearbeitung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere:

  • vollständige Schuldnerdaten
  • Rechnung oder Forderungsaufstellung
  • Vertragsgrundlagen oder Leistungsnachweise
  • bisherige Korrespondenz mit dem Schuldner.

Der Geschäftspartner bestätigt, dass

  • die Forderung besteht
  • die Forderung fällig ist
  • ihm keine Einwendungen gegen die Forderung bekannt sind.

Inkasso Blum behält sich vor, Forderungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


4. Inkassokosten

Inkassokosten werden gemäß der Inkassogebührenverordnung (BGBl 141/1996 idgF) als Schadenersatz dem Schuldner verrechnet.

Zahlt der Schuldner die Hauptforderung, jedoch nicht die Inkassokosten, kann Inkasso Blum diese Kosten dem Geschäftspartner verrechnen.

Inkasso Blum wird jedoch zunächst versuchen, diese Kosten vom Schuldner einbringlich zu machen.


5. Zahlungseingänge und Abrechnung

Eingehende Gelder werden regelmäßig abgerechnet und ab einem Betrag von EUR 100,00 an den Geschäftspartner überwiesen.

Inkasso Blum ist berechtigt, aus eingehenden Zahlungen zunächst angefallene Kosten zu decken.

Die Verrechnung erfolgt grundsätzlich in folgender Reihenfolge:

  1. Kosten
  2. Hauptforderung
  3. Zinsen

6. Gerichtliche Durchsetzung

Wenn eine außergerichtliche Betreibung nicht erfolgreich ist, kann eine gerichtliche Durchsetzung der Forderung erforderlich werden.

Inkasso Blum arbeitet hierfür mit Kooperationsanwälten zusammen.

Der Geschäftspartner erteilt Inkasso Blum die Vollmacht, bei Bedarf einen geeigneten Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung zu beauftragen.


7. Erfolgsprovision in Sonderfällen

Bei bestimmten Forderungen arbeitet Inkasso Blum auf Basis einer Erfolgsprovision.

Dies betrifft insbesondere

  • bereits geklagte Forderungen
  • verjährte Forderungen
  • Forderungen von Privatpersonen.

Die Erfolgsprovision beträgt zwischen 20 % und 40 % der einbringlich gemachten Hauptforderung.

Die konkrete Höhe der Provision ist im Einzelfall vor Übergabe der Forderung bei Inkasso Blum zu erfragen.


8. Rückziehung von Forderungen

Wird eine übergebene Forderung vom Geschäftspartner zurückgezogen, sind die bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen.


9. Nebenforderungen

Der Geschäftspartner tritt sämtliche mit der Forderung verbundenen Nebenforderungen an Inkasso Blum ab.

Dies umfasst insbesondere:

  • Verzugszinsen
  • Inkassokosten
  • sonstige gesetzlich zulässige Kosten der Forderungsbetreibung.

10. Zahlungsvereinbarungen mit Schuldnern

Inkasso Blum ist berechtigt, mit Schuldnern Zahlungsvereinbarungen oder Ratenvereinbarungen abzuschließen, sofern diese wirtschaftlich sinnvoll erscheinen und eine realistische Rückzahlung erwarten lassen.

Abschlagszahlungen oder Forderungsnachlässe erfolgen grundsätzlich in Abstimmung mit dem Geschäftspartner.


11. Eigenmächtige Einigungen mit Schuldnern

Während der laufenden Inkassobetreibung verpflichtet sich der Geschäftspartner, keine eigenständigen Vereinbarungen mit dem Schuldner zu treffen, ohne Inkasso Blum einzubeziehen.

Kommt es dennoch zu einer direkten Einigung oder Zahlung, verpflichtet sich der Geschäftspartner, die bis dahin entstandenen Inkassokosten zu übernehmen.


12. Haftung für die Richtigkeit der Forderung

Der Geschäftspartner haftet für die Richtigkeit und Berechtigung der übergebenen Forderung.

Sollten aufgrund unrichtiger Angaben Ansprüche von Schuldnern oder Dritten gegen Inkasso Blum entstehen, verpflichtet sich der Geschäftspartner, Inkasso Blum vollständig schad- und klaglos zu halten.


13. Verjährung

Inkasso Blum übernimmt keine Haftung für den Eintritt der Verjährung.


14. Zusammenarbeit mit Partnern

Inkasso Blum ist berechtigt, zur Bearbeitung von Forderungen Subunternehmer oder internationale Partner einzusetzen.


15. Untätigkeit des Geschäftspartners

Wenn Inkasso Blum für die weitere Bearbeitung eines Inkassoaktes Informationen oder Entscheidungen benötigt und der Geschäftspartner trotz Anfrage nicht reagiert, kann Inkasso Blum den Akt schließen.

In diesem Fall sind die bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen.


16. Bonitätsmeldungen (CRIF)

Inkasso Blum ist berechtigt, im Rahmen der Forderungsbetreibung Informationen über offene Forderungen an Wirtschaftsauskunfteien (z. B. CRIF) zu übermitteln, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


17. Sachstandsanfragen

Damit Inkasso Blum effizient arbeiten kann, werden Sachstandsanfragen grundsätzlich nur eingeschränkt beantwortet.

Inkasso Blum informiert den Geschäftspartner selbstständig über wesentliche Entwicklungen.


18. Schriftform

Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
E-Mail gilt als schriftliche Vereinbarung.


19. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist St. Pölten.


20. Datenschutz

Inkasso Blum verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO und Datenschutzgesetz).

 

Stand 16.03.2026