Grundsätzlich besteht keine Mahnpflicht und kann eine Forderung umgehend nach Verstreichen der Fälligkeit an Dritte zur Einbringung weitergegeben werden. Um die Arbeit des Inkassobüros jedoch zu erleichtern, wird grundsätzlich empfohlen, aushaltende Zahlungen zumindest einmal einzumahnen. Nachdem die Inkassokosten zu Lasten des Schuldners gehen, ist die Beauftragung risikolos und gewährleistet eine nachhaltige und fristgerechte Nachbearbeitung.
Sollten nach Beauftragung Zahlungen vom Schuldner einlangen, ist dies unverzüglich dem Inkassobüro zu melden. Zahlungen an das Inkassobüro werden nach Deckung der Kosten ab einem Betrag von Euro 50,- tagesaktuell an die Auftraggeber weiterüberwiesen.