Was passiert, wenn der Schuldner beim Inkassobüro Blum nicht bezahlt?

Wir sind sehr ehrlich mit unseren Kunden und versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. So ist es z.B. so, dass wir den Schuldnern die Ratenvereinbarung nicht verrechnen, wenn die gesamte Schuld innerhalb von sechs Monaten abbezahlt ist. Dies ist soweit ersichtlich einzigartig in der Branche. Aber Fakt ist ganz einfach auch, dass Kunden, die Ihre Rechnungen nicht wie vereinbart bezahlen, für den entstandenen Schaden aufkommen müssen. Es ist nicht einzusehen, warum jemand, der Leistung erbringt oder Waren liefert, dafür nicht entlohnt werden soll. So sieht dies auch der österreichische Gesetzgeber und normiert er die Schadenersatzpflicht des säumigen Schuldners ausdrücklich in § 1333 ABGB. Dies kommunizieren wir den Leuten auch ganz klar und halten sie an, mit uns eine Vereinbarung zu treffen, damit die Schuld schnell getilgt ist. Wir sind bestrebt, die Forderung so schnell als möglich zu erledigen, und zwar auch im Interesse des jeweiligen Schuldners, da die Kosten einer langen Betreibung letztlich von ihm zu tragen sind.
 
Nichtsdestoweniger gibt es leider immer wieder Leute, die sich dem Ernst der Lage nicht bewusst sind. Irgendwann ist unsere (und vermutlich auch Ihre) Geduld zu Ende und dann ist es auch vorbei mit dem Entgegenkommen. Ist der Schuldner nicht gewillt, ordentlich zu kooperieren, sehen wir uns genau an, was bei dem jeweiligen Schuldner zu pfänden ist und werden Ihnen entsprechend berichten. Wir arbeiten sehr eng mit einem Rechtsanwalt zusammen, den Sie dann direkt beauftragen können, die Klage und entsprechende Exekutionsanträge einzubringen. Hinsichtlich Kosten der gerichtlichen Betreibung werden wir alle eine Vereinbarung treffen, damit sichergestellt ist, dass die Forderung jedenfalls mit staatlichem Zwang durchsetzbar ist. Dies wird dann nicht nur erheblich teurer für den Schuldner, sondern kann es auch weitere unangenehme Konsequenzen haben, wenn etwa das Haus versteigert wird, der Arbeitgeber von den Schulden erfährt oder der Gerichtsvollzieher eines Morgens plötzlich in der Tür steht.
 
In diesem Sinne sollten Schuldner mit uns zusammenarbeiten. Wenn Ihre – ehemaligen – Kunden dies allerdings aus welchen Gründen auch immer nicht wollen, gibt es andere Mittel und Wege, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Und auch dabei werden wir Sie tatkräftig unterstützen.