Wann verjährt eine Forderung?

Voraussetzung für die Übergabe einer Forderung an ein Inkassobüro ist jedenfalls, dass diese nicht verjährt ist. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 3 Jahre ab Rechnungsdatum und wird auch durch eingeschriebene Mahnungen nicht unterbrochen. Hat der Schuldner schriftlich um Ratenzahlung ersucht oder einen Teilbetrag überwiesen, unterbricht dies die Frist und gilt ab diesem Datum wieder die 3 jährige Frist.

Liegt jedoch zwischen Leistungsdatum und Rechnungslegung ein unüblich langer Zeitraum, wird die Verjährungsfrist ab Leistungsdatum berechnet. Es ist daher wichtig, mit der Übergabe der Forderung an ein Inkassobüro nicht zu lange zu warten.