Kann ich Mietforderungen an ein Inkassobüro übergeben?

Grundsätzlich kann ein Inkassobüro auch mit dem Inkasso von Mietforderungen beauftragt werden. Sinnvoll ist die Übergabe jedoch erst dann, wenn der Mieter ausgezogen ist. Für die Übergabe an ein Inkassobüro ist die Kopie des Mietvertrages sowie eine Aufstellung der offenen Forderung notwendig. Ist der Mieter jedoch noch nicht ausgezogen ist es sinnvoller, vorher die Räumungsklage bei Gericht einzubringen und erst nach erfolgter Räumung das Inkassobüro zu beauftragen.

Die Räumungsklage kann selbst bei Gericht oder durch einen Rechtsanwalt eingebracht werden. Das Inkassobüro kann in diesem Fall auch einen spezialisierten Rechtsanwalt empfehlen. Dieser erledigt die Räumungsklage und beauftragt nach erfolgter Räumung nach Rücksprache mit dem Vermieter ein Inkassobüro mit dem Inkasso der offenen Forderung einschließlich der Gerichts-, Rechtsanwalts- sowie Räumungskosten.