Das Inkasso von offenen Mieten unterscheidet sich wesentlich vom Inkasso anderer Forderungen (z.B. solcher aus Leistung oder Werklohn). Haben Sie offenen Mietforderungen und möchten Sie diese nunmehr eintreiben, so ist zu unterscheiden ob Ihr Mieter das Mietobjekt bereits geräumt hat oder ob Ihre Wohnung/ Ihr Büro wenngleich auch nicht bezahlt so doch noch immer genutzt wird. Ist Ihr Mieter noch nicht ausgezogen, übernehmen wir das Inkasso von laufenden Mietzinsen NICHT. Dies aus dem einfachen Grund, da wir es für sinnvoller erachten, den Mieter erst mittels Räumungsklage und –exekution loszuwerden (siehe auch unsere FAQs). Es ist zu bedenken, dass in den meisten Fällen die Miete einer der ersten Ausgaben ist, die man im Regelfall bedient.
Das bedeutet, dass Ihr Säumiger Mieter vermutlich keine gute Bonität hat und die Eintreibung der Forderung Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher nicht sinnvoll, jedes Monat einen neuen Auftrag in Bearbeitung zu nehmen, sondern empfehlen wir, das Mietobjekt erst räumen zu lassen (Sie können uns auch diesbezüglich kontaktieren- unser Anwalt steht Ihnen gerne hierfür zur Verfügung) und dann über den allenfalls noch offenen Betrag einen Inkassoauftrag zu erteilen.
Haben Sie einen Exekutionstitel in der Hand und ist die Wohnung leer (oder noch besser: neu vermietet), so können Sie uns samt Titel gerne einen Inkassoauftrag erteilen.