Wie hoch sind Gerichtsgebühren?

Gerichtsgebühren sind Gebühren, die der Staat von jeder Partei einhebt, die (unter anderem) eine Klage gegen eine andere Person einbringt. Die Gerichtsgebühr fällt einmalig für jedes neue Verfahren an, d.h. eine Gebühr bei Einbringung der Klage, eine Gebühr bei Einbringung der Fahrnisexekution, eine Gebühr bei Beantragung einer Liegenschaftsversteigerung etc. Die Gerichtsgebühren hängen vom Streitwert, also von der Höhe des betriebenen Anspruches, ab. In Österreich sind die Gebühren bei niedrigen Forderungen verhältnismäßig, bei hohen Forderungen jedoch sehr hoch.

Sie können die Gerichtsgebühren im Rechtsinformationssystem des Bundes (www.ris.bka.gv.at) abfragen oder als bestehender Kunde der Inkasso Blum GmbH uns auch dazu gerne anrufen. Zu unterscheiden sind die Gerichtsgebühren vom Anwaltshonorar, das empfindlich höher sein kann und dessen Höhe Sie ebenfalls dem Rechtsinformationssystem des Bundes entnehmen können.