Welche Rechte hat das Inkassobüro?

Nachdem das Inkassobüro vom Gläubiger verbindlich beauftragt ist, hat es die Bevollmächtigung Zahlungsvereinbarungen auszuverhandeln und abzuschliessen, Zahlungen entgegen zu nehmen und für diese Tätigkeiten natürlich auch Kosten zu verrechnen. Es ist auch legitim Nachforschungen anzustellen, zB Meldeauskünfte einzuholen, sollte dies erforderlich sein um den Schuldner auszuforschen. Hierfür anfallende Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des Schuldners.

Weiters kann das Inkassobüro berechtigte Forderungen an die Bonitätsdatenbank CRIF weiterleiten und scheint somit der Schuldner als säumiger Zahler auch für andere auf. Dem Inkassobüro ist es nicht erlaubt Zugeständnisse zu machen was eine etwaige Reduktion des Rechnungsbetrages betrifft. Sollten Vergleichsvereinbarungen getroffen werden, dann immer nur in Absprache mit dem Gläubiger. Selbstverständlich steht es dem Inkassounternehmen aber frei seine eigenen Kosten zu reduzieren um somit einen zusätzlichen Zahlungsanreiz zu bieten.