Was bedeutet Dubioseninkasso?

Unter Dubioseninkasso versteht man die langfristige Überwachung von buchhalterisch uneinbringlichen Forderungen, das heißt, von Forderungen von Schuldnern, bei denen weder pfändbares Einkommen noch pfändbares Vermögen oder sonstige Werte vorliegen. Solche Forderungen erscheinen trotz gerichtlicher Betreibungsschritte kurz- bis mittelfristig als nicht realisierbar. Manche Inkassobüros verwenden den Begriff „Dubioseninkasso“ nur bei Forderungen, die tatsächlich bereits gerichtlich betrieben wurden. Der Inkasso Blum GmbH ist diese Definition zu eng und fallen unter diesen Begriff auch Forderungen, die noch nicht gerichtlich betrieben wurden, bei denen aber nach Erhebung der Umstände, sprich der miesen finanziellen Situation des Schuldners, eine gerichtliche Betreibung schon von vornherein nicht erfolgsversprechend scheint.

Im Laufe der Jahre kann sich die finanzielle Situation des Schuldner verändern. Diese Veränderungen werden laufend erhoben und überwacht, um zum richtigen Zeitpunkt gezielte Betreibungsmaßnahmen setzen zu können. So gelingt es oft trotz der „offiziellen“ derzeitigen Uneinbringlichkeit durch persönliche Interventionen vor Ort Ratenvereinbarungen zu treffen, um Forderungen langfristig doch noch realisieren zu können. Hier ist natürlich Geduld des Auftraggebers gefragt. Die Schuldner werden zur Mitarbeit angehalten, um die Kosten, die ja letztendlich die Schuldner zu tragen haben, so gering als möglich zu halten.

Viele Inkassoinstitute bieten Dubioseninkasso als kostenpflichtige Zusatzleistung zum klassischen Inkasso an.

Die Inkasso Blum GmbH geht andere Wege und übernimmt Forderungen, die aufgrund der aktuellen Situation der Schuldner augenblicklich nicht einbringlich zu machen sind, automatisch und kostenlos ins Dubioseninkasso. Sollten wir dies tun, werden Sie als Auftraggeber verständigt. Wir bemühen uns, jede Forderung einbringlich zu machen, auch wenn die Erledigung möglicherweise Jahre dauert.