Muss ich Inkassokosten zahlen?

Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob Sie die ursprüngliche Schuld tatsächlich schulden und ob Sie mit Ihrer Zahlungsverpflichtung im Verzug waren. Wenn Sie Waren kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen und der Unternehmer ordnungs- und vereinbarungsgemäß geliefert oder gearbeitet hat, schulden Sie ihm den Kaufpreis oder den Werklohn. Der Unternehmer übergibt Ihnen in welcher Weise auch immer eine Rechnung und definiert ein Zahlungsziel. Verstreicht dieses Zahlungsziel ohne dass Sie bezahlen, sind Sie im Zahlungsverzug.

 

Wenn Sie im Zahlungsverzug sind und der Unternehmer beauftragt ein Inkassobüro um seine Forderung einbringlich zu machen, müssen Sie dem Unternehmer die entstandenen Kosten bezahlen. Tun Sie dies nicht, riskieren Sie eine Klage. Wenn der Anspruch von Anfang an nicht zu Recht bestand – etwa weil Sie nie etwas bestellt haben oder keine Ware erhalten haben – dann müssen Sie natürlich auch die Inkassokosten nicht bezahlen. Dies ist im Gesetz geregelt und wirkt der Einwand von Schuldnern, sie hätten das Inkassobüro ja gar nicht beauftragt, daher nicht, denn ist die Bezahlung von Inkassokosten in der Regel keine vertragsrechtliche Frage, sondern ist diese Verpflichtung im Gesetz normiert.

Die Höhe der Inkassokosten bemisst sich nach dem jeweils gesetzten Aufwand und sind die Höchstsätze in einer eigenen Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten geregelt. Im Grunde gilt: je mehr Aufwand der Schuldner dem Inkassobüro verursacht, desto höhere Kosten sind gerechtfertigt. Auch hängt die Höhe der Inkassokosten von der Höhe der Grundforderung ab. Bei hohen Forderungen kann daher bereits das erste Mahnschreiben entsprechend teuer sein. Es empfiehlt sich daher, seine Rechnungen immer gleich zu bezahlen. Sollte das einmal nicht möglich sein, kooperiert man am besten mit dem Inkassounternehmen und macht sich etwas aus, das man in der Folge auch einhalten kann. So lassen sich die Inkassokosten im Rahmen halten.