Mein Vertragspartner zahlt nicht. Habe ich ein Recht, meine offene Forderung zum Inkasso zu geben? Welches Recht hat ein Inkassounternehmen in Österreich, was kann es für mich tun?

Wenn Ihr Vertragspartner nicht zahlt, haben Sie natürlich ein Recht, etwas dagegen zu machen. Selbstverständlich kann in Österreich keine Selbstjustiz geübt werden. Das heißt, Sie können nicht persönlich zum Schuldner gehen und ihm unter Androhung von Gewalt den Rechnungsbetrag abnehmen. Sie müssen sich vielmehr anderer rechtsstaatlicher Methoden bedienen. So haben Sie etwa das Recht, Ihre Forderung einem Inkassobüro zu übergeben.Das Inkassounternehmen fordert den Schuldner dann auf, die offene Rechnung samt den aufgelaufenen Betreibungskosten zu bezahlen. Ein Inkassobüro kann nicht von jedem betrieben werden, sondern gibt es verschiedene Voraussetzungen, um ein Inkassobüro zu betreiben. So benötigt der Geschäftsführer eines Inkassobüros unter anderem einen Befähigungsnachweis, den er gegenüber den Behörden zu erbringen hat.

 

Wenn Sie in Österreich daher ein behördlich genehmigtes Inkassobüro beauftragen oder mit einem konfrontiert sind, so können Sie sich sicher sein, dass dieses den vom Gesetz geforderten Qualitätsstandards erfüllt. Die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen und dem Inkassounternehmen ist eine privatrechtliche. Die meisten Inkassobüros haben Allgemeine Geschäftsbedingungen und Auftragsformulare oder ähnliches, woraus sich ergibt, in welchem Rahmen das Inkassobüro für Sie tätig wird. Die Kernaufgabe des Inkassobüros ist es, die Forderung für Sie einzumahnen, Ratenvereinbarungen mit den Schuldnern zu schließen, die Korrespondenz mit den Schuldnern zu führen, deren Bonität und Aufenthalt zu prüfen und ähnliches.