Wir haben ein automatisiertes System, das erkennt, ob über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Das System kann aber nicht einhundert Prozent sicher sein, nämlich dann, wenn etwa der Name oder die Firma des/der Schuldner/in in der Rechnung anders aufscheint als in der Ediktsdatei oder aus anderen technischen Gründen. Es ist daher jedenfalls zu empfehlen – was ohnehin gemacht werden sollte – dass auch Sie regelmäßig überwachen, ob über das Vermögen Ihrer Schuldner das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Wird also festgestellt, dass Ihr Schuldner insolvent ist und ein Verfahren eröffnet wurde, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung mit der gleichzeitigen Frage, ob Inkasso Blum die Forderung für Sie anmelden soll. Wünschen Sie eine Anmeldung, veranlassen wir alles weitere. Es ist zu beachten, dass eine Insolvenz grundsätzlich kein gutes Zeichen ist und Sie Forderungen gegen insolvente Schuldner regelmäßig wertberichtigen können. Oft endet ein Insolvenzverfahren mit der Auszahlung einer geringen Quote über mehrere Jahre oder die Firma wird überhaupt liquidiert oder hinsichtlich einer natürlichen Person das Abschöpfungsverfahren eingeleitet. Es ist daher so, dass wir bei kleineren Forderungen eher von einer Anmeldung abraten, da die voraussichtlichen Quoten vielleicht nicht einmal die Anmeldegebühren übersteigen.