Mein Kunde steht unter Sachwalterschaft. Was bedeutet das?

Wenn jemand besachwaltert ist, kann er in der Regel keine Rechtsgeschäfte abschließen (es gibt hier verschiedene Abstufungen und Ausformungen wobei Details nur der Bestellungsurkunde des Sachwalters zu entnehmen sind).

Falls dies der Fall ist, könnte ein Vertrag mit einer besachwalterten (oder „betroffenen“) Person nichtig sein.

Es gibt kein Register oder ähnliches woraus sich feststellen lassen würde, ob Ihr (potentieller) Geschäftspartner Rechtsgeschäfte abschließen darf oder nicht.

Falls Sie daher den Verdacht haben, dass die betreffende Person besachwaltert ist, empfiehlt es sich, keine Kreditgeschäfte abzuschließen.

Wissen Sie dagegen, dass die betreffende Person besachwaltert ist, sollten Sie sich jedenfalls vorab mit dem Sachwalter (in Zukunft auch „Erwachsenenvertreter“ genannt) besprechen.