Kann ich eine und dieselbe Forderung gerichtlich und gleichzeitig über ein Inkassobüro betreiben?

Wir ersuchen dringend, ein und dieselbe Forderung nicht gleichzeitig gerichtlich und über ein Inkassobüro zu betreiben. Sollten wir nämlich etwa eine Vereinbarung mit dem Schuldner getroffen haben, könnte dies dazu führen, dass Sie in einem Prozess Kostenfolgen treffen. Wir müssen die Betreibung erst einstellen bevor Sie Klage einbringen und müssen Sie solche Dinge jedenfalls mit uns vorab besprechen. Wir bitten um Verständnis, dass wir hier jetzt auch nicht näher ins Detail gehen können, ganz einfach, um Schuldnern keine Argumente zu liefern. Falls Sie genaueres über eine „Doppelbetreibung“ wissen möchten, können Sie uns gerne anrufen.
 
Was jedenfalls möglich ist, ist eine Betreibung durch uns wenn eine gerichtliche Betreibung im Vorfeld erfolglos geblieben ist und abgeschlossen wurde. Ebenso können Sie nach abgeschlossener Betreibung durch uns – etwa wenn der Schuldner einfach nicht „will“ – ohne weiteres Klage einbringen. Wir ersuchen hier jedoch um Rücksprache und Kooperation mit uns, so können wir Ihrem Anwalt möglicherweise wertvolle Tipps über den Schuldner liefern (oder noch besser, Sie beauftragen unseren Kooperationsanwalt, der genau weiß, wie wir arbeiten und auf solche Betreibungen spezialisiert ist) und dürfen auch die bislang aufgelaufenen Inkassokosten nicht außer Acht gelassen werden.