Kann auch eine Privatperson das Inkassobüro beauftragen?

Solange eine Forderung gerechtfertigt und schriftlich nachweisbar ist, kann sie durch ein Inkassobüro betrieben werden. Besonders in Fällen, in denen bereits ein Exekutionstitel vorliegt, ist die betreibende Partei oft eine Privatperson. Die notwendigen Handlungen und Vereinbarungen, damit Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können und wollen, werden vom Inkassobüro getroffen. Auch für Private besteht zwar keine Pflicht, vorab zu mahnen, es empfiehlt sich jedoch ebenfalls vor Übergabe an das Inkassobüro zumindest noch eine schriftliche Zahlungserinnerung nachweislich zu übermitteln.

Eingeschriebene Mahnungen erwirken auch bei Nichtbehebung Rechtsgültigkeit und wird somit dem Einwand nicht erhaltener Zahlungsaufforderungen vorab schon der Wind aus den Segeln genommen. Mustertexte für das letzte Mahnschreiben stellt das Inkassobüro im Bedarfsfall zur Verfügung oder ist es ab einem gewissen Volumen möglich, den Mahnverlauf überhaupt an den Dienstleister auszulagern. Es können auch die kostenlosen Aufkleber der Inkasso Blum GmbH auf der letzten Mahnung angefordert und verwendet werden.