Es besteht auch für Private die Möglichkeit, auch ein Inkassobüro mit dem Inkasso von Forderungen zu beauftragen. Fallweise verrechnen Inkassobüros bei erfolgreicher Bearbeitung ein Erfolgshonorar. Dies ist vor Übergabe der Forderung an das Inkassobüro abzuklären. Voraussetzung hierfür ist jedenfalls, die behauptete Forderung entsprechend nachzuweisen. Handels.
Für das Inkasso dieser Forderungen ist unbedingt ein vom Schuldner unterschriebener Schuldschein erforderlich. In diesem Fall kann jedenfalls das Inkassobüro tätig werden. Ist dieser nicht vorhanden wäre es sinnvoll, vor Übergabe an ein Inkassobüro mit dem Schuldner schriftlich eine Zahlungsvereinbarung abzuschließen. Wird diese nicht eingehalten, kann das Inkassobüro mit dem Inkasso beauftragt werden.