Ich habe eine Rechtschutzversicherung? Was hat das für Auswirkungen?

Zuerst einmal muss man sich die Polizze im Detail ansehen, ob gerade Ihr Schadensfall tatsächlich gedeckt ist. Es ist gibt nämlich eine Reihe unterschiedlicher Rechtschutzversicherungen mit unterschiedlichen Deckungsumfängen. Sie sollten „Vertragsrechtschutz“ oder ähnliches versichert haben. Wenn Sie nur eine „kleine“ Rechtschutzversicherung – z.B. oft im Zusammenhang mit Ihrem Auto – haben, werden vermutlich die Kosten im Zusammenhang mit Rechnungen Ihres Betriebs nicht übernommen.

Ist diese Frage erst einmal in dem Sinne geklärt, dass Rechtschutzdeckung besteht, hat das vorerst auf die außergerichtliche Betreibung keine unmittelbaren Auswirkungen, da ja der säumige Schuldner ohnehin die Inkassokosten zu ersetzen hat. Das Bestehen einer Rechtschutzversicherung wird dann zum Vorteil, wenn sich der Schuldner – aus welchen Gründen auch immer – weigert, Ihre Forderung zu bezahlen. In diesem Fall ist dann eine Einbringlichmachung offensichtlich nur noch mit Klage und Exekutionsanträgen möglich.

Sollte das gerichtliche Verfahren aus irgendeinem Grund nicht den gewünschten Erfolg bringen (etwa wenn der Schuldner zahlungsunfähig wird), übernimmt Ihre Rechtschutzversicherung dann die durch die gerichtliche Betreibung aufgelaufenen Kosten. Eine Rechtschutzversicherung nimmt den Unternehmern daher das Kostenrisiko einer gerichtlichen Betreibung.