Ich habe eine Forderung gegen ein anderes Unternehmen/ Privatperson. Diese/s bezahlt nicht. Was kann ich tun, was habe ich für Rechte?

Voraussetzung dafür, dass Sie eine Forderung gegen eine andere Person haben, ist, dass Sie eine Leistung erbracht oder eine Ware geliefert haben. Sie müssen nach Leistungserbringung eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt haben, sodass die Forderung fällig wird. Wenn Ihr Vertragspartner die Rechnung nicht binnen der Zahlungsfrist bezahlt, können Sie ihn mahnen (was Sie allerdings nicht müssen). Zahlt er weiterhin nicht, können Sie die Forderung der Inkasso Blum GmbH übergeben, die versucht, die Forderung außergerichtlich durchzusetzen oder Sie klagen die ein. Das Inkassobüro oder der Anwalt können verschiedene Rechte für Sie erwerben. So können Sie etwa ein Pfandrecht am Einkommen oder an sonstigen dem Schuldner zustehenden Forderungen gegen Dritte erwerben.

Mit einem Exekutionstitel erwerben Sie ein Recht an den vom Gerichtsvollzieher beim Schuldner vorgefundenen pfändbaren Gegenständen. Bei schuldnerischen Unternehmen kann etwa auch unter Umständen die Stammeinlage gepfändet werden. Denkbar ist weiters, dass Sie etwa Rechte an Domains erwerben, an Versicherungen und sonstigen unkörperlichen Gegenständen. Wenn Sie etwa ein Automechaniker sind, haben Sie etwa auch unter Umständen das Recht, das Auto Ihres Schuldners einzubehalten, bis dieser zahlt. Dies gilt natürlich auch für andere Handwerker, die Reparaturen an fremden Sachen vornehmen, weiters eventuell für Vermieter hinsichtlich der im Objekt verbliebenen Sachen des Schuldners.