Ich habe Betrugsverdacht beim Ausfall einer Rechnung.



Ich habe Ihnen [oder einem anderen Inkassobüro; oder einem Anwalt] eine Forderung zur Betreibung übergeben. Sie [das andere Inkassobüro; der Anwalt] teilen mir mit, dass von diesem Schuldner nichts zu holen ist und dass ich die Forderung ausbuchen soll. Ich glaube Ihnen das schon ("einem Nackerten kann man nichts wegnehmen"), aber wie kann denn so etwas bitte sein?! Ist das nicht Betrug?!

Wir verstehen Ihren Ärger nur zu gut! § 146 Strafgesetzbuch sagt: "Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

D.h. wenn jemand etwa bei Ihnen eine Reperatur in Auftrag gibt und dabei z.B. hoch verschuldet ist und er weiß, dass er die Reperatur nicht zahlen wird können und er vielleicht gar nicht zahlen will, weil man ihm "eh nix wegnehmen" kann, so könnte dies tatsächlich einen Straftatbestand darstellen. Hier müssen wir der Vollständigkeit halber festhalten, dass wir Ihren konkreten Fall nicht kennen und daher den konkreten Fall auch nicht beurteilen können. Zudem dürfen wir als Inkassobüro auch keine Rechtsberatung geben, dies ist Rechtsanwälten vorbehalten, weshalb wir Sie - bei konkretem Verdacht - ersuchen, die Sache mit einem Anwalt zu besprechen. Jedenfalls aber können wir beobachten, dass Fälle wie Ihrer leider zunehmen.

Unseres Erachtens sind hier die entsprechenden Gesetze zu lax. Wir sind der Auffassung, dass der Gesetzgeber gefordert ist, durch entsprechende Maßnahmen diesem Trend entgegenzuwirken, damit Klein- und Mittelunternehmer nicht um ihren verdienten Lohn gebracht werden. Sollten Sie daher einen begründeten Verdacht haben, dass Sie betrogen wurden, können Sie bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass im Strafrecht sehr kurze Verjährungsfristen vorgesehen sind. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie offene Forderungen schnell zur außergerichtlichen Betreibung übergeben, damit noch genügend Zeit für eine allfällige Strafanzeige bleibt.