Der Schuldner bestreitet die Forderung plötzlich Ihnen gegenüber. Was ist zu tun?

Vorab: Was ist eine „Bestreitung“? Wir fordern Ihre offene Rechnung dem Schuldner gegenüber ein. Nach Zugang einer Mahnung behauptet der/die Schuldner/in plötzlich, dass er den Rechnungsbetrag aus irgendeinem Grund nicht schulden würde. Diese Behauptung, nicht zahlungspflichtig zu sein, ist eine Bestreitung.
 
Es gibt im Wesentlichen zwei Arten von Bestreitungen: Jene, die ein Tatsachensubstrat haben und jene, die augenscheinlich bloße Ausreden sind.
 
Die erste Sorte kommt ganz, ganz selten vor und kommt noch seltener zu uns und sprechen wir erst über diese. Diese Art von Bestreitungen betrifft in erster Linie Werklohnforderungen und nicht Kaufpreisforderungen. Bei einem schlichten Kauf sind Bestreitungen uns gegenüber eher selten (wenn auch denkbar): Z.B. kauft jemand bei Ihnen einen neuen Rasenmäher und behauptet der Schuldner, der Rasenmäher hätte eine Woche nach Übergabe einen Motorschaden gehabt. So etwas kommt zwar vor, in aller Regel sind wir jedoch damit nicht konfrontiert, denn wird es in diesem Beispiel so sein, dass ein vernünftiger Kunde wohl gleich zu Ihnen gekommen und reklamiert hätte. Sollte er das nicht gemacht haben und erst sieben Monate später uns gegenüber das behaupten, dann würden wir sagen, dass es dafür nun zu spät ist. Wie gesagt, kommen solche Behauptungen vor, sind aber nicht groß diskussionswürdig.
 
Öfters – aber man muss schon auch festhalten, dass so etwas in absoluten Zahlen dennoch sehr selten vorkommt – passieren Bestreitungen mit Tatsachensubstrat etwa Handwerkern, die ein Werk vollbringen, z.B. ein Hausdach konstruieren. Hier wäre eine Bestreitung z.B., dass der Schuldner sagt, er hat nicht bezahlt, da das Dach undicht war und er es von einem anderen Dachdecker hat reparieren lassen müssen, und diese Reparatur hätte mehr gekostet als die Rechnung ausmacht. Diese Art von Bestreitungen können von uns nicht geklärt werden, obgleich wir natürlich versuchen werden, zu vermitteln. Kommt aber keine Einigung zustande, werden solche Bestreitungen wohl letztlich von einem Gericht zu klären sein. Wenn sich die Behauptung des Gegners vor Gericht als falsch herausstellt und sich ergibt, dass das Dach sehr wohl ordentlich gedeckt war und der Wasserschaden von etwas ganz anderem herrührt, dann wird der Gegner nicht nur die Rechnung zahlen müssen, sondern auch die Kosten des teuren Verfahrens (Sachverständiger, Gericht, Anwalt, etc.). Bei „vernünftigen“ Bestreitungen hilft gerne unser Rechtsanwalt weiter.
 
Die zweite Art von Bestreitung kommt wesentlich öfter vor. Es handelt sich hierbei um Ausreden wie: „Ich habe nicht bezahlt, weil ich die Rechnung nicht bekommen habe“ (siehe FAQ www.inkasso-blum.at/faq/was-bedeutet-es-wenn-der-Schuldner-behauptet-er-hätte-keine-Rechnung-bekommen ), „Ich habe ja eh schon überwiesen“ (Klassiker Nummer 1), „Die haben ja gesagt, das ist gratis“, „Ich wusste nicht, dass ich das zahlen muss“ (Sie glauben gar nicht, wie oft das vorkommt), „Meine Großmutter hat das bezahlt“, „Meine Versicherung muss das bezahlen“, „Der Vermieter muss das bezahlen“, „Ich habe den Auftrag eigentlich für jemand anderes gegeben“, „Ich bin gerade im Ausland“, „Ich hab ja nur AMS“ etc. etc. Diese Bestreitungen machen Schuldner ausschließlich, weil sie einerseits offensichtlich aus persönlichkeitsbedingten Gründen eine Rechtfertigung brauchen, warum sie nicht bezahlt haben (das ist eine psychologische Frage; wir haben uns schon so oft gefragt, warum manche Leute die absurdesten Sachen sagen, das ist allerdings in der Masse nicht zu verstehen) und andererseits hofft diese/r Schuldner/in doch noch, mit einer dieser Behauptungen uns und Sie zu ermüden und auszutricksen, damit er/sie sich die Zahlung erspart. Die meisten dieser Ausreden sind ganz einfach zu entkräften und außerdem vom Schuldner/ von der Schuldnerin selbst zu beweisen: Wenn nämlich behauptet wird, dass die Großmutter bezahlt hätte, so muss natürlich der Schuldner die Zahlung nachweisen, wir oder Sie können das nicht. Bei dieser Art von Bestreitung/ Ausreden müssen wir/Sie halt ein wenig Zeit und Geduld aufwenden und werden sich diese Ausreden in Luft auflösen. Im Übrigen ist ein solches Verhalten von Schuldnern einfach nicht klug: Denn jede Beschäftigung unsererseits mit solchen Dingen, kostet natürlich. Jedes E-Mail, das wir dem Schuldner schreiben müssen, weil er Antwort auf seine „Oma-Geschichte“ möchte, jedes Telefonat, kostet natürlich, Kosten, die letztlich der Schuldner tragen muss, weil er die Kosten ja verursacht (vgl. www.inkasso-blum.at/faq/wer-zahlt-die-inkassokosten-wenn-der-schuldner-nach-uebergabe-an-das-inkassobuero-den-rechnungsbetrag-direkt-an-den-glaeubiger-an-den-unternehmer-ueberweist/).
 
Die Antwort auf die Frage also, was passiert, wenn der/die Schuldner/in Ihre Forderung bestreitet, lautet also zusammengefasst, dass sich mit einer „intelligenten“ Bestreitung wohl letztlich Gerichte befassen müssen, wogleich Sie sich vor Bestreitungen, die offensichtlich nur Ausreden sind, nicht fürchten müssen (außerdem halten wir solche meistens eh von Ihnen fern).