Wenn Sie als Unternehmer mit einer Privatperson oder einem anderen Unternehmer ein Geschäft abschließen, gehen Sie natürlich davon aus, dass Ihr Vertragspartner seine Rechnung bezahlt. Wie Sie jedoch wissen, werden eben manche Rechnungen nicht bezahlt, weil der Schuldner nicht die finanziellen Mittel hat (oder dies zumindest behauptet), seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Im Idealfall wissen Sie schon vor Vertragsabschluss, ob Ihr Vertragspartner zahlen wird, dann könnten Sie zu dem Zeitpunkt von einem Vertragsabschluss mit diesem Geschäftspartner immer noch absehen. Sie werden sich daher mitunter über die Bonität des Vertragspartners, das heißt über dessen finanzielle Potenz, erkundigen. Sie können sich umhören, ob Ihr Vertragspartner dafür bekannt ist, seine Rechnungen nicht zu bezahlen oder – wenn es sich um einen Unternehmer handelt – ob er seine Lieferanten zahlt.
Es gibt Unternehmen, die solche Daten sammeln und über schlechte Zahler Datenbanken führen. So z.B. verhindern Banken „faule Kredite“. Auch Inkassounternehmen verfügen über Datenbanken, die Aufschluss über Zahlungsfähigkeit bzw. –willigkeit von Kunden gibt. Klassische Bonitätsprüfungen im Ausland sind dagegen in aller Regel durch ein österreichisches Inkassounternehmen nicht zuverlässig möglich. Zum Einen stehen keine ausreichend aussagekräftigen Datenbanken zur Verfügung, zum Anderen sind die in dem jeweiligen Land gültigen Datenschutzrichtlinien zu beachten. Wenn Sie daher mit ausländischen Vertragspartnern kontrahieren, empfiehlt es sich immer, seine Kaufpreisforderung sichern zu lassen oder gegen Vorauskassa oder zumindest Anzahlung zu liefern.