Inkasso für Rauchfangkehrer

 

Das Besondere an der Einbrinung von aushaftenden Kehrgebühren ist die ist die Verpflichtung zum neuerlichen Erbringen einer Leistung. Das Kehren durch den Rauchfangkehrer ist gesetzlich vorgeschrieben und hat daher durchgeführt zu werden, auch wenn die letzten Kehrungen noch unbeglichen sind. Das schafft natürlich entsprechenden Unmut und ist daher eine besonders diplomatische Vorgehensweise notwendig.

Meist geringe Beträge werden zu Schuldsummen bei denen Kapital gegenüber der Kostenbelastung beinahe paradox wirken. Vor allem die langfristige Bearbeitung verursacht aber gesetzlich gedeckte Kosten, die der Schuldner ebenfalls zu tragen hat. Zahlungsvereinbarungen abzuschliessen gelingt daher wenn überhaupt in persönlichen Schuldnergesprächen durch einen geschulten & erfahrenen Inkasso Aussendienst.

Inkasso Blum - Inkasso für Rauchfangkehrer.