Inkasso für Onlineshop

Die Inkasso Blum GmbH hat große Erfahrung mit der Betreibung von offenen Forderung von (bekannten) Onlineshops. Es gibt einige Besonderheiten bei diesen Forderungen, unter anderem ist es oft so, dass Nichtzahler von Onlineshopkunden keine „Ersttäter“ sind. Bereits bei der Auftragsanlage erkennen wir, ob wir den Nichtzahler bereits kennen und können entsprechend reagieren. Wenn etwa ein Schuldner bereits öfters aufgefallen ist, indem er Waren bestellt und Dienstleistungen in Anspruch nimmt und er oder sie zahlt nie (zumindest bis zu unseren Betreibung), dann kann es sein, dass Betrugsabsicht vorliegt. Die Betreibung hat dann nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Aspekte. Damit gilt es entsprechend umzugehen.
 
Weiters sagen unsere Statistiken, dass Onlineshopkunden öfters ihren Wohnort wechseln. Meldet sich der Kunde ordnungsgemäß ab und am neuen Wohnsitz an, ist eine Ausforschung überhaupt kein Problem. Schwieriger wird es, wenn der (oft junge) Schuldner irgendwo wohnt, wo er nicht gemeldet ist. Auch in diesen Fällen haben wir zuverlässige Methoden, die Leute zu finden. Es kommt selten vor, dass uns ein U-Boot entgeht: wenn unsere Datenbanken nicht ausreichen, erfahren unsere Außendienstmitarbeiter vor Ort oft etwas von Oma, Nachbar oder Ex-Lebensgefährten (spätestens an diesem Punkt können andere Inkassobüros, die keinen Außendienst haben, nicht mithalten).
 
Eine weitere Besonderheit bei Onlineshop-Forderungen besteht darin, dass der Kunde manchmal behauptet, die Ware nicht bestellt oder nicht erhalten zu haben. In etwa 95 % aller Fälle handelt es sich hierbei bloß um eine Schutzbehauptung: der Kunde kann oder will nicht zahlen. Es gibt keine Ausrede, die wir noch nicht kennen und sind diese Ausreden meist zu widerlegen, es bedarf allerdings etwas Nachforschung, Detektivarbeit und Kommunikation. Zusammen mit unseren Kunden zahlen auch die Bestreiter in der Folge freiwillig. Wenn er dies nicht tut, kann mit den eingeholten Informationen noch immer die Klage eingebracht und die Forderung letztlich mit gerichtlicher Unterstützung exekutiert werden.