Jetzt Inkasso Auftrag erteilen
Jetzt Inkasso Auftrag erteilen

Inkasso Blum – Ihr verlässlicher Partner seit 1963.

  • Gegründet 1963.
  • Familienunternehmen in der 3. Generation.
  • Gut ausgebildete Mitarbeiter im Innen- und Aussendienst.
  • Zufriedene Auftraggeber aus Handel, Gewerbe, Industrie, Banken, Versicherungen und öffentlicher Hand.

Unser Team


Mario Kirchmauer
Geschäftsführer
+43 676 77 38 983


Katharina Gruber
zur Zeit in Karenz


Robert Blum
Leitung Außendienst


Tobias Sumetsberger
Leitung Marketing - PR


Nina Rauchecker
Innendienst, EDV


Kerstin Katzengruber
Innendienst, Einkauf


Nicole Wendl
Buchhaltung


Victoria Hinterhauser
Innendienst


Erika Essbüchl
Innendienst

Aktuelles: Inkasso Blum im Forbes Magazin

Was spricht für uns

  • Erfolgsquote von 75%
  • Erfahrene Außendienstmitarbeiter, die in ganz Österreich und im angrenzenden Ausland tätig sind.
  • Stand der Einhebung jederzeit abrufbar.
  • Zufriedene Auftraggeber aus Handel, Gewerbe, Industrie, Banken, Versicherungen und öffentlicher Hand.
  • Tägliche Überweisungen eingehender Gelder ab € 50,-.
  • Rechtlich geschulte Mitarbeiter.
  • Umfangreiche Bonitätsprüfung auch vor Ort.
  • Mehr als 50 Jahre Erfahrung.
  • Verrechnung der Schuldnergebühren nach Bundesrichtlinien.
  • Freiwillig den Bestimmungen der Ehrenschiedsgerichtsordnung der NÖ Landesinnung unterworfen.
  • Kostenlose Rechtsberatung durch unseren Firmenanwalt.

Philosophie
Das oberste Gebot unseres Unternehmens ist die rasche Eintreibung Ihrer Außenstände unter allen Umständen – auch bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Unauffindbarkeit der Schuldner. Unser Innen- und Außendienst ist spezialisiert neue Aufenthaltsorte auszuforschen, Vermögensverhältnisse zu analysieren und entsprechende Zahlungsvereinbarungen zu treffen. Sollte dies aufgrund der finanziellen Situation Ihrer säumigen Kundschaft nicht möglich sein, kennen wir aus unserer mehr als 50-jährigen Erfahrung Wege, Ihre offene Forderung trotzdem einbringlich zu machen.

Der Kunde ist das Kapital der Unternehmung. Dieser Leitsatz hat nicht nur für uns höchsten Stellenwert, sondern wirkt auch auf unser Verhalten bei der Eintreibung. Ihre Schuldner könnten wieder potentielle Kunden von morgen werden, deshalb pflegen wir den respektvollen Umgang mit den Schuldnern und nützen unser diplomatisches Geschick. Um eine nachdrückliche aber auch faire Eintreibung zu gewährleisten, unterwerfen wir unsere Arbeitspraxis den allgemeinen Richtlinien des Ehrenschiedsgerichtes für Inkassobüros und verrechnen unsere Kosten streng gemäß den Richtlinien der Bundesinnung für das Inkassogewerbe. Inkassokosten werden gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl 141/1996, idgF, als Schadenersatz dem Schuldner angerechnet. Es wird darauf geachtet, die dem Schuldner entstehenden Kosten in einem angemessenen Rahmen zu halten und haben deshalb ein Kostenlimit eingeführt.

Wir bezeichnen uns als Mittelsmann zwischen Gläubiger und Schuldner und unterscheiden uns von anderen Instituten und Rechtsanwälten durch den ständigen, persönlichen Kontakt mit beiden Parteien. Laufende Besuche beim Schuldner, geschultes Verhandlungsgeschick und das Ausschöpfen aller zur Verfügung stehenden Rechtsmittel machen uns zu dem was wir sind: DER verlässliche Inkasso-Partner mit einer 75 %igen Erfolgsquote.

Lokalisierung der Schuldner
Falls der Schuldner seine Wohnadresse geändert hat oder unauffindbar ist, holt unser Inkassant vom direkten Umfeld an der letzten Wohnadresse aktuelle Informationen ein. Selbst wenn der Schuldner sich im Ausland befindet, verfolgen wir ihn unter Zuhilfenahme unserer Partnerinstitute im gesamten mitteleuropäischen Raum.

Eine enge Zusammenarbeit mit Gemeindeämtern, laufende Meldeanfragen und die Nutzung aller Online-Auskunftsdienste helfen uns den neuen Aufenthaltsort des Schuldners schnellstmöglich herauszufinden. Und garantieren Ihre Forderung auf kürzesten Wege einbringlich zu machen. Sollte dies nicht gelingen, beweisen wir Geduld und Standfestigkeit. Wir verfolgen Ihren Schuldner bis die offene Forderung beglichen ist, in manchen Fällen bis zu 10 Jahren und länger.

Persönliches Inkasso
Der persönliche Besuch beim Schuldner erfüllt mehrere Zwecke. Zuerst muß das Gefühl vermittelt werden, dass der offene Geldbetrag keineswegs in Vergessenheit geraten ist. Unsere psychologisch ausgebildeten Inkassanten versuchen den gesamten offenen Rechnungsbetrag in bar zu erhalten. Oder zumindest eine unmittelbare Teilzahlung zu erwirken und eine verpflichtende Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen.

Weiters dient die persönliche Intervention und die anschließende Berichterstattung die Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Schuldner zu überprüfen. Diese Informationen werden an Sie herangetragen und im Dialog mit Ihnen legen wir unter Einbezug unserer enormen Praxiserfahrung, die bestmögliche Strategie fest.

Im persönlichen Gespräch werden auch etwaige Unstimmigkeiten ausgeräumt und anhand unserer Unterlagen (Rechnungskopien, Rechtstitel, etc...) nachgewiesen, dass es sich um eine berechtigte und rechtskräftige Forderung handelt.

Gerichtliche Betreibung
Sowohl unsere Innen- als auch Außendienst-Mitarbeiter unternehmen das Äußerste um Ihre Forderung auf außergerichtlichem Wege einbringlich zu machen. Sollten diese Bemühungen trotzdem nicht zum gewünschten Erfolg führen, können Sie von uns empfohlene Rechtsanwälte mit der gerichtlichen Betreibung beauftragen. Wir übernehmen die notwendige Administration für Sie. Die Betreibung durch unsere Rechtsanwälte führt in der Regel zu einem vollstreckbaren Exekutionstitel. Diesem folgen die Pfändung des Gehaltes, Taschenpfändungen, Fahrnisexekutionen und die Versteigerung der Wertgegenstände des Schuldners. Und wir übernehmen noch dazu die Rechtsanwaltskosten unserer Partneranwälte (die Gerichtsgebühren müssten Sie selbst tragen).

Bei Uneinbringlichkeit im Exekutionsweg werden Ihnen lediglich die Gerichtskosten nachträglich in Rechnung gestellt. Im Falle einer Rechtsschutz-Deckung werden diese Kosten von Ihrer Versicherung übernommen. Wie Sie auch unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen können, werden Honorarkosten des Anwalts von uns getragen. Wir sind also die risikoloseste und effizienteste Möglichkeit Ihre Außenstände einbringlich zu machen. Und entlasten dabei noch ihr Mahnwesen und sparen Ihnen damit verbundene Kosten!

Intervention bei Versteigerungen
Wenn Ihre Forderung nach umfangreicher Beratung und Rücksprache mit Ihnen gerichtlich betrieben wird und daraus, wie in fast allen Fällen, ein gültiger Exekutionstitel entspringt, belassen wir es nicht dabei. Anstatt die Versteigerungstermine abzuwarten um dann die teilweise bescheidenen Werte mit anderen Gläubigern zu teilen, besuchen wir den Schuldner kurz vor dem Termin und geben ihm eine letzte Zahlungsmöglichkeit. Um den Freihandverkauf abwenden zu können, werden spätestens jetzt Zahlungen geleistet die Ihre Forderung ordnen.