Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte werden Sie nach Übergabe eines Auftrags an uns nie ohne Rücksprache mit uns selbständig tätig (keine Kommunikation mit Schuldnern, Versicherungen, Anwälten, etc.). Wenn Sie ohne uns agieren, kann dies Kostenfolgen auslösen!

1) Die Inkasso Blum GmbH arbeitet gemäß den Richtlinien der Bundesinnung für das Inkassowesen. Sie verpflichtet sich, die Forderung rasch und mit Nachdruck zu bearbeiten und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die eine rasche Einbringung gewährleisten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Inkasso Blum GmbH dabei so gut als möglich zu unterstützen und mit dem Inkassobüro als Team aufzutreten (siehe dazu näher unten, Punkte 2., 5., 6. u.a.). Gegenüber den Schuldnern ist es wichtig, sich geschlossen als Einheit zu präsentieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten (Ansprechpartner, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich bekannt zu geben, es ist wichtig, dass wir mit unseren Auftraggebern in Kontakt treten können. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Inkasso Blum GmbH fast ausschließlich per E-Mail (und natürlich Telefon, fallweise per Fax) kommuniziert und stimmt der Auftraggeber dieser Art der Kommunikation zu. Ein Auftrag ist erst angenommen, wenn Inkasso Blum eine Auftragsbestätigung verschickt hat. Sollte der Auftraggeber keine AB erhalten, möge er unter der Adresse office(at)inkasso-blum.at nachfragen.

2) Inkassokosten werden gem. Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl 141/1996,idgF, als Schadenersatz dem Schuldner angerechnet. Zahlt der Schuldner nach Intervention Inkasso die Rechnung, trotz seiner gesetzlichen Verpflichtung (§ 1333 ABGB) aber die Inkassokosten nicht, ist die Inkasso Blum GmbH berechtigt, die Inkassokosten direkt mit dem Auftraggeber zu verrechnen, wobei sich die Inkasso Blum GmbH jedoch verpflichtet, vorerst zu versuchen, diese Kosten vom Schuldner zu erlangen. Diese Kosten können vom Auftraggeber als Schadenersatz eingefordert und geklagt werden, wobei die Inkasso Blum diesbezüglich Unterstützung anbietet.

3) Eingehende Gelder werden unverzüglich abgerechnet und ab einem Betrag von EUR 50,00 an den Auftraggeber überwiesen. Die Inkasso Blum GmbH ist berechtigt, erst die aufgelaufenen Kosten (z.B. für Meldeabfragen, Diäten des Außendienstes, etc.) abzudecken. Die Buchungsfolge ist grundsätzlich Kosten, Kapital, Zinsen.

4) Wird vom Auftraggeber eine gerichtliche Austragung gewünscht, so gilt folgendes als vereinbart:

a) Für den Fall, dass keine Bestreitung der Klage durch den Schuldner erfolgt und sich die Forderung trotz angemessener Betreibung als uneinbringlich erweist, ist der Auftraggeber lediglich verpflichtet, die Barauslagen zu vergüten. Sämtliche Rechtsanwaltskosten werden von unserem Unternehmen getragen. Für die Klage beauftragt der Auftraggeber direkt RA Mag. Alexander Kirchmauer, LL.M. Dies bedeutet, dass für unsere Auftraggeber auch die gerichtliche Betreibung auch mit minimalsten Kosten verbunden ist. Nach direkter Mandantserteilung stehen wir noch beratend zur Verfügung.

b) Im Falle einer Bestreitung der Forderung durch den Schuldner, wenn also in der Folge ein Prozessverfahren notwendig wird, ist der Auftraggeber auch verpflichtet, im Fall der Uneinbringlichkeit oder des gänzlichen oder teilweisen Prozessverlustes oder im Fall einer vergleichsweisen Bereinigung, sämtliche Kosten (Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, sowie Barauslagen, Inkassokosten, etc.) zu tragen. Refundiert der Auftraggeber trotz Mahnung die Gerichtskosten nicht, ist die Inkasso Blum GmbH berechtigt, auch die Rechtsanwaltskosten laut Tarif zu verrechnen

c) Die Inkasso Blum GmbH meldet im Namen des Auftraggebers die übergebene Forderung an die Schuldnerdatenbank CRIF. Der Auftraggeber garantiert in diesem Zusammenhang die und haftet für die Richtigkeit der Forderung.

d) Sollte der Auftraggeber einen anderen Anwalt selbst beauftragen möchten, so sind jedenfalls die Inkassokosten miteinzuklagen oder –anzumelden. Des weiteren ist der Anwalt vom Auftraggeber zu beauftragen, uns laufend zu informieren. Wird dies verabsäumt, muss der Auftraggeber die Inkassokosten dennoch bezahlen.

5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Verhandlungen mit dem Schuldner unserem Unternehmen zu überlassen, jedenfalls nicht ohne Unterrichtung unseres Unternehmens Verhandlungen mit dem Schuldner zu führen oder nachträglich mit ihm zu kommunizieren, Vereinbarungen zu treffen oder Unterlagen (etwa die Rechnung) zu übermitteln. Ebenso wenig darf der Auftraggeber ohne Rücksprache die Forderung sonst erledigen, d.h. z.B. Abschlagszahlungen von Versicherungen oder Dritten annehmen, die Forderung für verfallen erklären, sonstige Vereinbarungen treffen etc. Es ist immer daran zu denken, dass auch die aufgelaufenen Kosten bezahlt werden müssen. Wenn uns der Auftraggeber nicht einbindet, muss er in aller Regel selbst die Kosten tragen. Der Auftraggeber hat sämtliche zum Einzug der Forderung notwendigen Unterlagen unserem Unternehmen zu übermitteln. Sämtliche Zahlungen, die direkt vom Schuldner beim Auftraggeber einlangen, sind unverzüglich zu melden, da ansonsten vielleicht nicht mehr notwendige Schritte gesetzt werden, für die dann der Auftraggeber kostenersatzpflichtig wird. Der Auftraggeber darf keine Vereinbarungen ohne Zustimmung der Inkasso Blum GmbH schließen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere Anfragen binnen zwei Wochen zu beantworten oder um Fristverlängerung anzusuchen. Nach wiederum unbeantworteter Urgenz ist der Auftraggeber verpflichtet, die aufgelaufenen Kosten nach Bekanntgabe zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn die bereits Klage eingebracht wurde, abgeändert jedoch dadurch, dass sich der Auftraggeber mit dem Anwalt abstimmt (siehe Punkt 4.).

6) Zieht der Auftraggeber seinen einmal übergebenen Auftrag zurück, sind die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten zu ersetzen, weshalb ein Auftragsstorno nicht zu empfehlen ist.

7) Das Inkassobüro ist ermächtigt, Zahlungsvereinbarungen nach eigenem Ermessen abzuschließen. Barausgleiche und Nachlässe werden nur mit Zustimmung des Auftraggeber durchgeführt. Für eintretende Verjährung wird vom Inkassobüro keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der übergebenen Forderung, die Inkasso Blum GmbH kontrolliert die Forderung inhaltlich nicht, hat jedoch das Recht, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Wenn sich der Auftraggeber nach Urgenzen nicht meldet (siehe oben Punkt 5.), ist die Inkasso Blum GmbH berechtigt, Abschlagszahlungen anzunehmen, wenn sonst zu befürchten ist (etwa durch drohende Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Unpfändbarkeit etc.- dies nach unserer eigenen Wahrnehmung), dass ansonsten gar keine Zahlung zu erreichen ist. Der Auftraggeber hält die Inkasso Blum diesbezüglich schad- und klaglos. Jedenfalls gilt als vereinbart, dass ansonsten der Auftraggeber beweisen muss, dass eine höhere Zahlung möglich gewesen wäre.

8) „Der Auftraggeber erteilt der Inkasso Blum GmbH Vollmacht, einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin ihrer Wahl zu beauftragen, im Namen des Auftraggebers, aber auch in eigenem Namen, je nach Sachlage, die übergebene Forderung außergerichtlich anwaltlich zu mahnen und allfällige Folgekorrespondenz zu führen (d.h. inkl. allfälliger Abklärung unklarer Sachverhaltselemente etc.). Das Inkassobüro übernimmt hierfür die Kosten, wenn nicht explizit anders vereinbart.“

9) Der Auftraggeber überlässt die dem Schuldner anzurechnenden Verzugszinsen dem Inkassobüro. Diese sind als Auftragsgebühr iSd VO zu sehen. Die dem Schuldner angerechneten Kosten werden in erster Linie von geleisteten Zahlungen abgedeckt.

10) Bei Übergabe von Aufträgen über bereits geklagte, ausgebuchte oder verjährten Forderungen oder Forderungen, bei denen der Schuldner seinen Sitz im Ausland hat, oder bei Auftragsübergaben von Privatpersonen (wobei wir solche Aufträge in der Regel ablehnen) wird an den Auftraggeber eine Erfolgsprovision von 30% von allen zu Gunsten der Auftraggeber eingehenden Gelder berechnet. Die Inkasso Blum GmbH arbeitet bei der Betreibung von Forderungen gegen ausländische Personen mit internationalen Partnern zusammen. Sollten hier Kosten anfallen, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese zu übernehmen. Überhaupt erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Inkasso Blum GmbH Subunternehmer beauftragt oder mit anderen Partnern zusammenarbeitet.

11) Mit der Erteilung eines Inkassoauftrages, in welcher Form dies auch immer erfolgen möge, bestätigt der Auftraggeber, dass er die jeweils gültigen Inkassobedingungen bzw. Geschäftsbedingungen erhalten, vollinhaltlich zu Kenntnis genommen und als verbindlich anerkannt hat. Die AGB stehen online auf der homepage www.inkasso-blum.at zur Verfügung und können jederzeit ausgedruckt oder auch physisch von der Inkasso Blum GmbH angefordert werden. Ein Inkassoauftrag gilt erst als in Bearbeitung genommen, wenn eine Auftragsbestätigung versendet wurde.

12) Es ist für alle Beteiligten am wichtigsten, dass die Inkasso Blum GmbH effizient arbeitet. Damit sich die Inkasso Blum GmbH auf ihre Kerntätigkeit konzentrieren kann und so viel Zeit wie möglich für die Forderung und die Schuldner der Auftraggeber aufbringen kann, ist es notwendig, dass der Aufwand für Kund_inn_enanfragen gering gehalten wird. Die Auftraggeber erklären sich daher bereit, grundsätzlich von Sachstandsfragen komplett abzusehen und hat die Inkasso Blum GmbH das Recht, solche Fragen grundsätzlich nicht zu beantworten. Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch, mitzuteilen, falls sich der Schuldner beim Auftraggeber meldet, falls der Schuldner direkt etwas bezahlt oder falls der Auftraggeber zu neuen Informationen gelangt. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Fragen nach dem Fortgang der Arbeit im jeweiligen Akt Zeit kostet, die Sache aber nicht voranbringt. Dafür wird sich die Inkasso Blum GmbH nach Möglichkeit und eigenem Dafürhalten von selbst melden, sollte sich in der Betreibung etwas Ungewöhnliches ergeben oder Input vom Auftraggeber benötigt werden  (z.B. bei Bestreitungen; Ratenvereinbarungen sind dagegen nichts besonderes und wird darüber nicht berichtet).

13) Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail als schriftlich gelten. Nebenabreden mit einem Mitarbeiter unseres Unternehmens haben nur dann Gültigkeit, wenn sie durch unser Unternehmen schriftlich bestätigt werden.

14) Für die aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird einvernehmlich als Gerichtsstand St. Pölten vereinbart.

15) Datenschutzbestimmungen
Die Inkasso Blum GmbH hält sich bei der Speicherung und Verarbeitung der Daten an die DSGVO und das Datenschutzgesetz 2000 und sonstige zum jeweiligen Zeitpunkt in Kraft stehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Durch die Verwendung der Dienste der der Inkasso Blum GmbH erklärt sich der/die UserIn mit der Speicherung und Verarbeitung der bekannt gegebenen und übermittelten Daten sowie mit der Übermittlung von Informationsmaterial (via Post, E-Mail, Telefon, Fax, SMS/MMS) durch die Inkasso Blum GmbH einverstanden. Ihre Angaben werden automationsunterstützt für die Belange der Kundenbetreuung, der Forderungseintreibung und zu Marketingzwecken verarbeitet und daher auch an Dritte (z. B. Zustelldienste, Post, Gerichte, Anwälte, Notare, Sachwalter etc.) weitergegeben.
Die von Ihnen über die Website oder per E-Mail zugesandten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Adresse, E-Mailadresse) werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben, im Sinne des Datenschutzgesetztes verwendet. Hiermit erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von Ihnen bekanntgegebenen Daten an andere übermittelt werden, wenn dies zur Erreichung des Zwecks, zu dem Sie uns Ihre Daten zur Verfügung gestellt haben (insbesondere zur Forderungseintreibung und Bonitätsüberprüfung) erforderlich ist. Wir sichern Ihre Daten mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vor unzulässigem Zugriff, vor Verlust und Veränderung. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer es ist zu den Zwecken der Forderungsbetreibung notwendig (siehe oben). Sie haben das Recht, diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: Inkasso Blum GmbH, Mühlweg 67, 3100 St. Pölten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir dann keine Aufträge mehr bearbeiten können.

Wir sichern unsere Website und sonstigen Systeme durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen. Trotz regelmäßiger Kontrollen ist ein vollständiger Schutz gegen alle Gefahren jedoch nicht möglich.

Nach dem Datenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Richtigstellung und Löschung dieser Daten.
Auskunftsrecht/Sperrung/Löschung: Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Anfragen können uns in dieser Angelegenheit in schriftlicher Form postalisch an den im Impressum angegebenen Firmensitz kontaktieren. Dieses Recht ist nur insofern eingeschränkt, als wir die Löschung zur Wahrung unserer Ansprüche aussetzen können.

Marketing/Zusendungen: Bei Anmeldung zum Newsletter wird die E-Mail-Adresse für eigene Werbezwecke genutzt, bis der Kunde sich vom Newsletter abmeldet. Die Abmeldung ist jederzeit möglich. Die Nutzung von E-Mailadresse und Telefonnummerndaten zu Marketingzwecken erfolgt ausschließlich auf gesonderten Wunsch und Zustimmung des Kunden und ist keine Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Diese Zustimmungserklärung kann vom Kunden jederzeit und kostenfrei widerrufen werden. Widerrufserklärungen können unter Angabe des vollständigen Namens an uns gerichtet werden. Zudem ist mit jedem Newsletter am Ende eine Kontaktmöglichkeit eingefügt, um die Zustimmungserklärung zu widerrufen.

Die Auftraggeber der Inkasso Blum GmbH erklären, die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und so etwa die Einwilligung ihrer Kunden zur Verarbeitung ihrer Daten eingeholt zu haben, sodass eine Verarbeitung der Daten der Kunden unserer Auftraggeber zum Zwecke der Forderungsbetreibung nichts im Wege steht.


 

Stand 10/2020